So bleibst du motiviert bei Arbeitslosigkeit – 7 praktische Alltagstipps
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Wie viele Bewerbungen erwartet das Jobcenter eigentlich wirklich? 5? 10? 20 pro Monat? In vielen Foren kursieren unterschiedliche Meinungen – doch was gilt in der Praxis?
In diesem Beitrag klären wir, wieviele Bewerbungen das Jobcenter tatsächlich fordert, was gesetzlich geregelt ist und worauf du in deiner persönlichen Eingliederungsvereinbarung achten solltest.
Nein – das Sozialgesetzbuch (SGB II) nennt keine feste Bewerbungsanzahl. Stattdessen wird individuell festgelegt, wie viele Bewerbungen du monatlich schreiben sollst. Diese Zahl steht in deiner Eingliederungsvereinbarung (EGV), die du mit dem Jobcenter abschließt.
Die meisten Jobcenter fordern:
Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Kinderbetreuung oder Teilzeit-Suche kann die Zahl entsprechend niedriger angesetzt werden. Wichtig: Du kannst die Anzahl verhandeln – wenn du sachlich erklärst, warum mehr nicht realistisch ist (z. B. begrenztes Stellenangebot im Berufsfeld).
Wenn du deutlich unter der vereinbarten Zahl bleibst, kann das Jobcenter Leistungen kürzen (Sanktion). Wichtig ist deshalb, alle Bewerbungen korrekt nachzuweisen – z. B. in einer Liste mit Datum, Firma, Stelle und Art der Bewerbung.
Ein Auszug aus einer Eingliederungsvereinbarung könnte lauten:
"Sie verpflichten sich, monatlich mindestens 8 schriftliche Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Stellen zu tätigen. Die Nachweise sind bis zum 30. des Monats einzureichen."
Kontaktiere frühzeitig deine Ansprechperson im Jobcenter. Mögliche Gründe für eine Anpassung:
Wichtig: Dokumentiere deine Bemühungen – auch abgelehnte Bewerbungen zählen!
Wie viele Bewerbungen du schreiben musst, legt das Jobcenter individuell fest. Üblich sind 3–10 pro Monat. Wichtig ist nicht nur die Zahl, sondern vor allem der Nachweis. Wer gut dokumentiert und frühzeitig kommuniziert, hat in der Regel keine Probleme.
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