Bewerbungsnachweise fürs Jobcenter – was wirklich verlangt wird
31.12.2025

Bewerbungsnachweise fürs Jobcenter – was wirklich verlangt wird

Wer Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezieht, ist verpflichtet, sich aktiv um Arbeit zu bemühen – und das regelmäßig gegenüber dem Jobcenter nachzuweisen. Doch was genau gilt als Bewerbungsnachweis? Wie viele Bewerbungen sind nötig? Und wie dokumentierst du sie richtig?

In diesem Beitrag erfährst du, welche Bewerbungsnachweise das Jobcenter akzeptiert, wie sie aussehen müssen und welche Formulierungen dabei helfen, Nachweise stressfrei und vollständig zu übermitteln.

Was sind Bewerbungsnachweise fürs Jobcenter?

Bewerbungsnachweise sind Belege dafür, dass du dich wie vereinbart auf Stellen beworben hast. Grundlage ist meist eine Eingliederungsvereinbarung, in der die Anzahl der monatlich geforderten Bewerbungen steht – z. B. 5–10 pro Monat. Diese Nachweise musst du regelmäßig vorlegen – oft zum Monatsende oder zu einem festgelegten Termin.

Welche Arten von Nachweisen werden anerkannt?

Das Jobcenter akzeptiert verschiedene Arten von Bewerbungsnachweisen:

  • Kopien von Bewerbungsschreiben oder E-Mails (z. B. PDF oder Screenshot)
  • Antworten von Arbeitgebern (Eingangsbestätigung, Einladung, Absage)
  • Eigenes Bewerbungsnachweis-Formular (z. B. Liste mit Datum, Firma, Stelle, Art der Bewerbung)
  • Online-Nachweise bei Bewerbung über Portale wie die Jobbörse, Indeed, StepStone usw.

So sieht ein Bewerbungsnachweis aus – Beispiel

Du kannst eine einfache Tabelle oder Vorlage nutzen. Wichtig ist, dass folgende Angaben enthalten sind:

  • Datum der Bewerbung
  • Name des Unternehmens
  • Stellenbezeichnung
  • Art der Bewerbung (online, per E-Mail, telefonisch, persönlich)
  • Status (z. B. „keine Rückmeldung“, „Absage“, „Einladung“)

Beispiel:

01.01.2024 | Müller GmbH | Sachbearbeiter | E-Mail | Eingangsbestätigung erhalten
04.01.2024 | Personalservice Schmidt | Lagerhelfer | Onlineportal | keine Rückmeldung

Was wird nicht anerkannt?

Nur Aussagen wie „Ich habe mich mehrfach beworben“ reichen dem Jobcenter nicht. Auch mündliche Zusagen ohne Beleg oder unvollständige Angaben (z. B. kein Unternehmen genannt) gelten nicht als Nachweis. Halte dich an die geforderten Formalitäten – sonst drohen Leistungskürzungen.

Wie viele Bewerbungen muss ich nachweisen?

Das hängt von deiner persönlichen Eingliederungsvereinbarung ab. In der Regel sind 5 bis 10 Bewerbungen pro Monat üblich. Bei höherem Leistungsbezug oder bestimmten Förderprogrammen kann es auch mehr sein. Im Zweifel gilt: lieber etwas zu viel nachweisen als zu wenig.

Praktische Tipps für weniger Stress

  • Erstelle dir eine Vorlage als Bewerbungsnachweis-Tabelle (z. B. in Excel oder Word)
  • Speichere deine E-Mail-Bewerbungen und Bestätigungen als PDF ab
  • Dokumentiere Bewerbungen am besten sofort nach dem Absenden
  • Nutze ggf. Tools oder Apps zur Bewerbungserfassung

Fazit: Mit guter Vorbereitung sicher nachweisen

Das Jobcenter verlangt klare und nachvollziehbare Bewerbungsnachweise. Mit einer einfachen Liste oder dem Sammeln von Belegen kannst du diese Pflicht stressfrei erfüllen – und zeigst, dass du aktiv an deinem Wiedereinstieg arbeitest. Nutze Vorlagen, sei ehrlich, und dokumentiere regelmäßig – dann bist du auf der sicheren Seite.

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