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Jobcenter oder Agentur für Arbeit – was ist eigentlich der Unterschied? Viele Menschen bringen beide Behörden durcheinander oder wissen nicht genau, wofür welche Stelle zuständig ist.
In diesem Beitrag erklären wir dir einfach und verständlich, welche Aufgaben das Jobcenter und die Agentur für Arbeit haben, wer wofür zuständig ist und wann du dich an welche Institution wenden solltest.
Die Agentur für Arbeit (oft „Arbeitsamt“ genannt) ist zuständig für:
Voraussetzung für ALG I: Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten.
Das Jobcenter betreut Menschen, die keinen Anspruch auf ALG I haben oder deren Anspruch ausgelaufen ist. Leistungen heißen hier Bürgergeld (früher ALG II).
Das Jobcenter ist zuständig für:
Die Agentur für Arbeit zahlt Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung – also aus Beiträgen, die während der Beschäftigung gezahlt wurden.
Das Jobcenter hingegen finanziert Leistungen aus Steuermitteln und ist eine staatliche Grundsicherung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen.
Beide Stellen helfen dir bei:
| Agentur für Arbeit | Jobcenter |
|---|---|
| ALG I | Bürgergeld (ALG II) |
| Beitragsfinanziert (Versicherung) | Steuerfinanziert (Grundsicherung) |
| 12 Monate sozialversicherungspflichtig notwendig | Auch ohne Vorbeschäftigung möglich |
| Kurzfristige Unterstützung | Längerfristige Begleitung |
Agentur für Arbeit und Jobcenter haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Agentur betreut dich in der Phase nach einer Beschäftigung (ALG I), das Jobcenter unterstützt dich bei Bürgergeldbezug – oft auch längerfristig. Wer den Unterschied kennt, kann Anträge korrekt stellen und schneller Hilfe bekommen.
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