Unterschied zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit – einfach erklärt
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Wer Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II erhält, ist verpflichtet, Eigenbemühungen zur Jobsuche nachzuweisen. Das bedeutet: Du musst zeigen, dass du dich aktiv um eine neue Stelle bemühst – und das regelmäßig dokumentieren.
Doch was gilt eigentlich als Eigenbemühung? Was erkennt das Jobcenter an – und was nicht? In diesem Beitrag findest du klare Beispiele, eine einfache Nachweisvorlage und typische Fehler, die du vermeiden solltest.
Als Eigenbemühungen zählen alle nachvollziehbaren Aktivitäten zur beruflichen Wiedereingliederung, die du selbst initiiert hast – also nicht vom Jobcenter vermittelt wurden.
Das Jobcenter erwartet konkrete, nachvollziehbare Nachweise. Die Angaben sollten folgende Punkte enthalten:
05.01.2024 | Meier GmbH | Bewerbung als Kundenberater | E-Mail | Eingangsbestätigung erhalten 08.01.2024 | Autohaus König | Initiativbewerbung | Online-Formular | keine Rückmeldung bisher
Du kannst dafür eine einfache Liste führen oder ein vom Jobcenter bereitgestelltes Formular nutzen. Viele akzeptieren auch Screenshots oder PDFs als Anhang.
Folgende Dinge werden in der Regel nicht anerkannt:
Das ist in deiner Eingliederungsvereinbarung festgelegt. Üblich sind 3 bis 10 Bewerbungen pro Monat. Jede dieser Bemühungen musst du belegen – idealerweise mit einer kurzen Beschreibung oder Kopie.
Der Nachweis deiner Eigenbemühungen ist Pflicht – aber mit etwas Organisation kein Problem. Nutze Vorlagen, dokumentiere laufend und reiche deine Liste pünktlich ein. So zeigst du, dass du aktiv bist – und vermeidest Missverständnisse oder Kürzungen.
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