Nachweis von Eigenbemühungen – Beispiele & typische Fehler
02.01.2026

Nachweis von Eigenbemühungen – Beispiele & typische Fehler

Wer Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II erhält, ist verpflichtet, Eigenbemühungen zur Jobsuche nachzuweisen. Das bedeutet: Du musst zeigen, dass du dich aktiv um eine neue Stelle bemühst – und das regelmäßig dokumentieren.

Doch was gilt eigentlich als Eigenbemühung? Was erkennt das Jobcenter an – und was nicht? In diesem Beitrag findest du klare Beispiele, eine einfache Nachweisvorlage und typische Fehler, die du vermeiden solltest.

Was sind Eigenbemühungen?

Als Eigenbemühungen zählen alle nachvollziehbaren Aktivitäten zur beruflichen Wiedereingliederung, die du selbst initiiert hast – also nicht vom Jobcenter vermittelt wurden.

Beispiele für anerkannte Eigenbemühungen:

  • Bewerbung auf eine Stellenanzeige
  • Initiativbewerbung bei einem Unternehmen
  • Telefonische Kontaktaufnahme wegen offener Stelle
  • Online-Bewerbung über ein Jobportal
  • Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch
  • Registrierung oder Profilpflege auf Plattformen wie Jobbörse, Indeed oder XING

Wie weise ich Eigenbemühungen korrekt nach?

Das Jobcenter erwartet konkrete, nachvollziehbare Nachweise. Die Angaben sollten folgende Punkte enthalten:

  • Datum der Bewerbung oder Kontaktaufnahme
  • Name des Unternehmens oder der Stelle
  • Art der Bewerbung (per E-Mail, online, persönlich, telefonisch)
  • Status (z. B. abgeschickt, Rückmeldung, Gespräch geführt)

Beispiel für einen Eintrag im Nachweis:

05.01.2024 | Meier GmbH | Bewerbung als Kundenberater | E-Mail | Eingangsbestätigung erhalten
08.01.2024 | Autohaus König | Initiativbewerbung | Online-Formular | keine Rückmeldung bisher

Du kannst dafür eine einfache Liste führen oder ein vom Jobcenter bereitgestelltes Formular nutzen. Viele akzeptieren auch Screenshots oder PDFs als Anhang.

Was zählt nicht als Eigenbemühung?

Folgende Dinge werden in der Regel nicht anerkannt:

  • „Ich habe online gesucht, aber nichts gefunden“
  • Unkonkrete Aussagen ohne belegbare Handlung („Ich habe überlegt, mich zu bewerben“)
  • Maßnahmen, die über das Jobcenter laufen (z. B. Bewerbungstrainings)
  • Zu alte Nachweise (älter als im Zeitraum der Eingliederungsvereinbarung)

Typische Fehler beim Nachweis von Eigenbemühungen

  • Zu wenige Einträge oder lückenhafte Angaben
  • Verwechseln von Eigenbemühung und Vermittlungsvorschlag
  • Fehlende Dokumentation trotz mündlicher Bewerbung
  • Keine Rückmeldung zu laufenden Prozessen

Wie viele Eigenbemühungen muss ich nachweisen?

Das ist in deiner Eingliederungsvereinbarung festgelegt. Üblich sind 3 bis 10 Bewerbungen pro Monat. Jede dieser Bemühungen musst du belegen – idealerweise mit einer kurzen Beschreibung oder Kopie.

Fazit: Mit Struktur und Klarheit zum sicheren Nachweis

Der Nachweis deiner Eigenbemühungen ist Pflicht – aber mit etwas Organisation kein Problem. Nutze Vorlagen, dokumentiere laufend und reiche deine Liste pünktlich ein. So zeigst du, dass du aktiv bist – und vermeidest Missverständnisse oder Kürzungen.

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