Eigenbemühungen vs. Vermittlungsvorschläge
07.01.2026 Aktualisiert am 14.01.2026

Eigenbemühungen vs. Vermittlungsvorschläge

Viele Leistungsbeziehende sind unsicher: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Eigenbemühungen und Vermittlungsvorschlägen? Und was zählt wofür beim Jobcenter?

Diese Unklarheit ist gefährlich – denn beides wird unterschiedlich bewertet und falsch verstandene Pflichten können zu Sanktionen führen. Hier bekommst du eine klare, verständliche Abgrenzung.

Was sind Eigenbemühungen?

Eigenbemühungen sind alle Aktivitäten, die du selbstständig unternimmst, um Arbeit zu finden – ohne direkte Aufforderung des Jobcenters.

Typische Eigenbemühungen sind:

  • Eigenständige Bewerbungen auf Stellenanzeigen
  • Initiativbewerbungen
  • Bewerbungen per E-Mail, Onlineformular oder Portal
  • Teilnahme an Jobmessen oder Bewerbertagen

Wie viele Eigenbemühungen erwartet werden, ist im Kooperationsplan oder in der Eingliederungsvereinbarung geregelt. Mehr dazu hier: Bewerbungspflicht im Kooperationsplan – was zählt wirklich?

Was sind Vermittlungsvorschläge?

Vermittlungsvorschläge kommen direkt vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Du erhältst sie meist:

  • per Post
  • im Online-Portal
  • über die Jobcenter-App

Ein Vermittlungsvorschlag ist keine Empfehlung, sondern eine konkrete Aufforderung, dich auf eine bestimmte Stelle zu bewerben.

Der wichtigste Unterschied auf einen Blick

Eigenbemühungen Vermittlungsvorschläge
Du suchst selbst aktiv Jobcenter weist dich zu
Anzahl meist flexibel Reaktion fast immer verpflichtend
Nachweis regelmäßig gefordert Nachweis konkret und fristgebunden
Mehr Gestaltungsspielraum Höheres Sanktionsrisiko

Muss ich mich immer auf Vermittlungsvorschläge bewerben?

Grundsätzlich ja – sofern das Jobangebot zumutbar ist. Wann du ablehnen darfst, erfährst du hier: Jobangebote vom Jobcenter ablehnen – was ist zumutbar?

Ignorierst du einen Vermittlungsvorschlag ohne triftigen Grund, kann das als Pflichtverletzung gewertet werden.

Zählen Vermittlungsvorschläge als Eigenbemühung?

Nein – zumindest nicht automatisch. Vermittlungsvorschläge ersetzen in der Regel nicht deine Eigenbemühungen, außer das Jobcenter bestätigt dies ausdrücklich.

Du solltest daher immer:

  • Vermittlungsvorschläge bearbeiten
  • zusätzlich eigene Bewerbungen schreiben

Wie weist du beides korrekt nach?

Für beide Arten gilt: Der Nachweis muss klar, nachvollziehbar und fristgerecht sein.

  • Eigenbemühungen: Bewerbungsübersicht, Screenshots, E-Mails
  • Vermittlungsvorschläge: Bewerbung + Bezug auf Stellen-ID

Wie Bewerbungsnachweise korrekt aussehen, erklären wir hier: Bewerbungsnachweise fürs Jobcenter – was wirklich verlangt wird


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Fazit

Eigenbemühungen und Vermittlungsvorschläge sind nicht dasselbe. Wer den Unterschied kennt, vermeidet Fehler, Stress und Sanktionen. Dokumentiere beides getrennt und vollständig – dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

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