Bewerbungspflicht bei Krankheit: Was musst du dem Jobcenter melden?
06.01.2026 Aktualisiert am 14.01.2026

Bewerbungspflicht bei Krankheit: Was musst du dem Jobcenter melden?

Du bist krankgeschrieben – aber im Bürgergeld-Bezug? Dann stellt sich schnell die Frage: Muss ich mich trotzdem bewerben? Und was genau muss ich dem Jobcenter melden?

In diesem Ratgeber bekommst du eine klare Antwort: Was gilt bei Krankheit?, was ist deine Pflicht? – und wie schützt du dich vor Problemen.

Grundlage dafür ist meist der Kooperationsplan. Was dort grundsätzlich zur Bewerbungspflicht geregelt ist, erfährst du hier: Bewerbungspflicht im Kooperationsplan: Was zählt wirklich?.

Bist du bei Krankheit von der Bewerbungspflicht befreit?

Ja – aber nur, wenn du die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig meldest. Wer offiziell krankgeschrieben ist, muss in der Regel keine Bewerbungen schreiben oder Termine wahrnehmen. Voraussetzung ist aber, dass das Jobcenter rechtzeitig informiert wird.

Was musst du dem Jobcenter melden?

Wenn du krank bist, musst du:

  1. 🩺 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichen
  2. 📅 Den Zeitraum der Krankheit angeben (von–bis)
  3. 📨 Die Meldung aktiv ans Jobcenter senden – z. B. per E-Mail, Upload oder Brief

Wichtig: Spätestens am 3. Krankheitstag muss die AU vorliegen. Sonst kann das Jobcenter davon ausgehen, dass du weiterhin bewerbungspflichtig bist.

Was passiert mit deinem Kooperationsplan?

Der Kooperationsplan bleibt bestehen, wird aber für die Dauer deiner Krankschreibung „pausiert“. Du kannst in dieser Zeit weder zu Bewerbungen noch zu Maßnahmen verpflichtet werden. Nach der Genesung setzt ihr den Plan gemeinsam fort.

Darfst du in der Zeit gar nichts tun?

Nein – du darfst dich freiwillig weiter bewerben, wenn es dir gesundheitlich möglich ist. Aber: Es besteht keine Pflicht während der nachgewiesenen Krankheit. Ob du aktiv bleibst, liegt ganz bei dir.

Gerade bei Unsicherheit oder Stress vor Meldungen und Terminen hilft dieser Beitrag weiter: Angst vor Jobcenter-Terminen – was wirklich hilft.

So schützt du dich vor Missverständnissen

  • ✔️ AU immer direkt übermitteln (auch digital möglich)
  • ✔️ Zeitraum klar benennen (Beginn & Ende)
  • ✔️ Nachweise für deine Unterlagen sichern

Mit Bewerbungsflow alles rechtssicher dokumentieren

bewerbungsflow.de hilft dir dabei, deine Aktivitäten – oder auch Pausen – sauber nachzuweisen:

  • 🗂️ AU-Zeiten dokumentieren
  • 📝 Bewerbungspflicht-Aussetzung nachvollziehbar speichern
  • 📄 Monatsübersichten für das Jobcenter exportieren

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Fazit: Krankheit schützt – aber nur mit richtiger Meldung

Wenn du krank bist, bist du nicht bewerbungspflichtig – aber nur, wenn du alles sauber meldest. Mit bewerbungsflow.de behältst du den Überblick über deine AU-Zeiten, Fristen und Nachweise fürs Jobcenter.

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